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ENZO - Kinderschutz - Verhaltenskodex

Die nachfolgenden Verhaltensrichtlinien sind verbindlich und haben das Ziel, die Sicherheit und das Wohlbefinden von SportlerInnen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, im Rahmen des ENZO-Programms, zu gewährleisten. Um die Wahrung des Kinderschutzes sowie des Schutzes aller Beteiligten zu garantieren, sind alle ENZO-MitarbeiterInnen folgenden Verhaltensrichtlinien verpflichtet:

1. Ich verpflichte mich dazu, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass SportlerInnen, insbesondere Kinder und Jugendliche in unserem Sport- und Bewegungsangebotvor jeglicher Form von Gewalt geschützt werden, insbesondere vor physischer, emotionaler, verbaler und sexueller Gewalt.

2. Ich schaffe eine diskriminierungsfreie Umgebung, in der Teilnehmende aller Altersgruppen unabhängig von ihren Talenten, ihrem Entwicklungsstand, ihrer sozialen oder geografischenHerkunft, ihrer Erstsprache, ihrer Religion oder ihrer sexuellen Identität und Orientierung ermutigt werden, sich einzubringen und teilzunehmen.

3. Ich ergreife aktiv Maßnahmen gegen gewalttätiges Verhalten, wie Diskriminierung, Rassismus und Sexismus.

4. Ich respektiere die Würde von SportlerInnen aller Altersgruppen und zeige ihnen Anerkennung und Respekt. Dazu gehört die Vermeidung von abwertendem oder verletzendem Verhalten, sei es verbal oder nonverbal, auch in herausfordernden pädagogischen Situationen.

5. Falls die Würde oder Integrität eines (jungen) Menschen verletzt wurde, suche ich zeitnah das Gespräch mit den Vereinsverantwortlichen, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.

6. Wenn Korrekturen notwendig sind, beziehe ich mich bewusst auf die Handlungen und nicht auf die Person. Ich vermeide insbesondere Äußerungen, die das Selbstwertgefühl, die Selbstwirksamkeit und die Motivation von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen könnten.

7. Im Falle von Konflikten bevorzuge ich gewaltfreie Lösungsansätze. Ich bemühe mich stets um eine klare Darstellung des unerwünschten Verhaltens und erkläre, welches Verhalten stattdessen erwünscht ist. Selbst wenn ich Grenzen setzen muss, vermeide ich verbale oder nonverbale Aggression oder Abwertung.

8. Wenn Konflikte bereits eskaliert sind, suche ich Unterstützung bei KollegInnen und Vorgesetzten und sorge anschließend für eine Atmosphäre, die im Optimalfall allen Beteiligten einen Wiedereinstieg ohne den Verlust der Würde ermöglicht.

9. Ich gehe mit der mir übertragenen Verantwortung für den Schutz und das Wohl der mir anvertrauten SportlerInnen, insbesondere der Kinder und Jugendlichen, verantwortungsbewusst um. Insbesondere missbrauche ich meine Position nicht für sexuelle Kontakte zu den mir anvertrauten (jungen) Menschen. Da Kinder und Jugendliche die Formen der erotischen Beziehungsanbahnung noch nicht realitätsgerecht einschätzen können, vermeide ich bewusst alles, was missverständlich als sexuelle Annäherung interpretiert werden könnte, wie beispielsweise sexualisierte Komplimente.

10.Körperliche Berührungen sind nur zu sozial angemessenen Anlässen erlaubt, wie z.B.Händeschütteln oder "High Five", zur Gefahrenabwehr und Sicherung, in pflegerischenSituationen und bei Erster Hilfe. Trost, Unterstützung und Mitgefühl werden vorrangig auf nicht-körperliche Weise ausgedrückt.

11.Ich ziehe eine klare Trennlinie zwischen beruflichen und privaten Kontakten und vermeide private Beziehungen zu mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und SportlerInnen

12.Ich erstelle ausschließlich im Auftrag des Vereins Foto- und Videomaterial von Kindern und Jugendlichen und halte mich an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

13. Im Umgang mit Kindern und Jugendlichen bin ich mir bewusst, dass emotionales Vertrauen entstehen kann. Ich gehe sensibel und transparent mit Nähe und Distanz in Beziehungen zu Kindern und Jugendlichen um. Ich respektiere individuelle Grenzen und die jeweiligen Intimsphären.

14. Ich nehme Bedenken, Beschwerden und Vorkommnisse von Kindern, Jugendlichen und ihren Erziehungsberechtigten ernst, teile sie mit den Vereinsverantwortlichen und suche nach konstruktiven Lösungen bzw. im Bedarfsfall Unterstützung bei ExpertInnen.

15. Ich arbeite vertrauensvoll mit den Erziehungsberechtigten der betreuten Kinder und Jugendlichen zusammen und respektiere ihre Verantwortung, immer im Einklang mit den Grundsätzen des Kindeswohls.

16. Wenn mir von Kindern oder Jugendlichen Situationen mit Anzeichen für Kindeswohlgefährdung berichtet werden, wie zum Beispiel Verdacht auf physische Gewalt, sexuelle Gewalt,Vernachlässigung oder plötzliche Veränderungen im Verhalten der betreuten Kinder und Jugendlichen, melde ich dies unverzüglich den Vereinsverantwortlichen, um die entsprechende Interventionskette in Gang zu setzen.

17. Wenn ich in der Ausübung meiner Tätigkeit Handlungen von Kolleginnen und Kollegen bemerke, die im Widerspruch zu unserer Selbstverpflichtungserklärung stehen, wende ich mich umgehend an die Vereinsverantwortlichen, um eine sichere Umgebung für die betreuten Kinder in unseren Angeboten zu gewährleisten.

18. Ich verpflichte mich umgehend den Vereinsverantwortlichen Bescheid zu geben, falls Anzeigen,Verfahren, Tätigkeitsverbote oder Verurteilungen im Zusammenhang mit Straftaten gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung (§§ 201-220 StGB) gegen mich vorliegen.